Wann lohnt sich ein Privatinsolvenzverfahren? Ein typischer Fall aus unserer Kanzlei

Unsere Mandantin hat aus verschiedenen Darlehen und durch mehrere Kreditkarten Schulden in Höhe von insgesamt 50.000,- EUR angehäuft.
Sie zahlt monatlich rund 400,- EUR auf die Verbindlichkeiten, obwohl sie aufgrund ihrer Einkünfte in Höhe von 1.800,- EUR nach Abzug der laufenden Kosten kaum Geld zum Leben übrig hat.

Wir haben ihre finanzielle Situation, die Höhe der einzelnen Schulden und ihr Einkommen überprüft mit folgendem für unsere Mandantin überraschenden Ergebnis:

Trotz ihrer hohen Zahlungen werden die Verbindlichkeiten nicht weniger, sondern steigen aufgrund der Verzinsung deutlich an.
Wir haben ihr daher die Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens empfohlen. Als Sofortmaßnahme werden kurzfristig keine weiteren Zahlungen an die Gläubiger erfolgen, so dass der Lebensunterhalt wieder gesichert ist.

Innerhalb von vier Wochen haben wir die Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens vorbereitet und können nunmehr den Insolvenzeintrag beim zuständigen Gericht einreichen.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter den Arbeitgeber unserer Mandantin anschreiben und auffordern, den nach der Pfändungstabelle vorgeschriebenen Betrag an ihn zu überweisen.

Für unsere Mandantin bedeutet dies, dass der Arbeitgeber drei Jahre lang monatlich 171,50 EUR an den Insolvenzverwalter überweist. Danach ist unsere Mandantin schuldenfrei und hat bereits seit Beginn unserer Tätigkeit wieder ausreichende finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung.

Fazit: Nicht immer ist es so einfach und offensichtlich zu beantworten, ob sich die Einleitung eines Insolvenzverfahrens rechnet. Doch in den meisten Fällen lohnt sich die Überprüfung und der Grundstein für einen Neuanfang ohne Schulden ist gelegt.