Steuererstattung in der Insolvenz – Wem steht die Erstattung zu?
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie von uns, welche Besonderheiten bei Steuererstattungen in der Insolvenz bestehen. Zudem erfahren Sie, an wen die Steuererstattung ausgezahlt wird, ob eine gemeinsame Steuererklärung möglich ist und ob die Finanzverwaltung die Erstattung mit Steuerschulden verrechnen darf.
In jedem Insolvenzverfahren müssen regelmäßig Steuererklärungen abgegeben werden. Dies gilt selbst dann, wenn Sie bisher keine Steuererklärungen bei der Finanzverwaltung eingereicht haben. Denn Steuererstattungsansprüche sind Vermögenswerte, die in die Insolvenzmasse fallen. (§ 35 Absatz 1 Insolvenzordnung ).
Jedes Insolvenzverfahren beginnt mit dem eröffneten Insolvenzverfahren. Nach ca. 6-8 Monaten wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und die Wohlverhaltensphase angeordnet. Hierüber werden Sie durch Übersendung eines Beschlusses durch das Insolvenzgericht informiert. Je nachdem, in welchem Verfahrensstadium Sie sich befinden, gelten unterschiedliche Regelungen.
Die Einzelheiten des Verfahrensablaufs finden Sie hier.
Steuererstattung im Insolvenzverfahren
Steuererstattungsansprüche aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens und während des Insolvenzverfahrens bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens fallen in die Insolvenzmasse.
Steuererstattung in der Wohlverhaltensphase
Steuererstattungsansprüche aus der Zeit ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens (und Anordnung der Wohlverhaltensphase) stehen wieder dem Schuldner (also Ihnen) zu.
Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Eine Nachtragsverteilung wird angeordnet, wenn nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte ermittelt werden. Dieses ist beispielsweise der Fall, wenn erst nach Aufhebung bekannt wird, dass noch Steuererstattungsansprüche bestehen.
Dieses gilt auch, wenn das Insolvenzverfahren z.B. in der Mitte eines Jahres aufgehoben und die Steuererklärung erst im Folgejahr abgegeben wird. Die Steuererstattung steht bis zur Aufhebung noch der Insolvenzmasse zu. Da das Insolvenzverfahren jedoch aufgehoben worden ist, muss durch den Insolvenzverwalter eine Nachtragsverteilung beantragt werden, damit die Auszahlung durch die Finanzverwaltung an die Insolvenzmasse erfolgt. Oftmals wird bereits im Aufhebungsbeschluss des Insolvenzgerichts die Nachtragsverteilung von Steuererstattungsansprüchen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens vorbehalten.
Ist eine gemeinschaftliche Steuererklärung in der Insolvenz sinnvoll oder entstehen einem Ehepartner Nachteile?
Eine gemeinsame Steuererklärung hat regelmäßig für beide Ehepartner Vorteile. Auch in der Insolvenz eines Ehepartners kann eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben werden. Für den Insolvenzschuldner muss die Steuererklärung durch den Insolvenzverwalter unterschrieben werden.
Die Finanzverwaltung nimmt anhand der abgeführten Lohnsteuern im Steuerbescheid eine Aufteilung der Erstattungsbeträge für jeden Ehepartner vor. Der nicht in Insolvenz befindliche Partner muss daher nicht mit Nachteilen rechnen. Dennoch sollte vorab geprüft werden, ob eine gemeinsame Veranlagung generell sinnvoll ist.
Tipp: Im Insolvenzverfahren müssen Ehepartner die Steuerklassen so wählen, wie es wirtschaftlich denkende Partner auch ohne ein Insolvenzverfahren entscheiden würden. Das bedeutet, dass der Partner mit höheren Einkünften nicht die die schlechtere Steuerklasse (beispielsweise Klasse 5 statt Klasse 3) wählen darf. Hierin kann bereits ein Obliegenheitsverstoß liegen, der zur Versagung der Restschuldbefreiung führt.
Wer erstellt die Steuererklärung?
Eine vorbereitete Steuererklärung wird vom Insolvenzverwalter nach Prüfung unterzeichnet und an die Finanzverwaltung weitergeleitet. Der Insolvenzschuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle Unterlagen zur Erstellung einer Steuererklärung zur Verfügung zu stellen.
Schulden bei der Finanzverwaltung?
Bestehen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schulden beim Finanzamt, so kann der Insolvenzverwalter die Steuererstattungsansprüche dennoch im Insolvenzverfahren zur Insolvenzmasse einziehen.
Obwohl nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Anordnung der Wohlverhaltensphase der Insolvenzschuldner wieder die Steuererstattungsansprüche erhält, ist die Finanzverwaltung berechtigt, die Erstattungsansprüche mit Altverbindlichkeiten zu verrechnen. Dieses Recht erlischt erst mit Erteilung der Restschuldbefreiung.
Tipp: Lassen Sie sich im Zweifelsfall durch einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen!