Die Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben vielfältige Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Sie können als Arbeitnehmer, Geschäftsführer oder Unternehmer betroffen sein, in jedem Fall sind die Konsequenzen erheblich.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer stehen Sie vor vielfältigen Problemen, wenn Ihr Arbeitgeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, die zur Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens oder zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen.

Der Insolvenzverwalter vertritt vorrangig die Interessen der Gläubiger – nicht die der Arbeitnehmer.

Zur Wahrung Ihrer eigenen rechtlichen Interessen benötigen Sie Rat von einem unabhängigen Fachmann.

Geschäftsführer

Als Geschäftsführer haben Sie eine herausgehobene Stellung im Unternehmen. Einerseits sind Sie als Geschäftsführer Vertretungsorgan der Gesellschaft und damit kein Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Andererseits können Sie als Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne einzuordnen sein – je nachdem ob und in welchem Umfang Sie an der Gesellschaft beteiligt sind. Sofern Sie als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer einzustufen sind, können Sie Insolvenzgerld etc. erhalten. Die organschaftliche Stellung als Vertreter der Gesellschaft endet mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Dienstvertrag mit der Gesellschaft (Geschäftsführervertrag) muss gesondert gekündigt werden.

Unternehmer

Geraten Sie als Unternehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten werden Sie zur Vermeidung einer Insolvenz auch Personalanpassungen und Betriebsänderungen prüfen.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Planung und der Durchführung entsprechender Maßnahmen. Wir gewährleisten, dass etwaigere Anträge, die nach dem Kündigungsschutzgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz oder sonstigen Gesetzen erforderlich sind, rechtzeitig gestellt und die geplanten Maßnahmen zügig umgesetzt werden können.

Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung in Angelegenheiten mit insolvenzrechtlichem und arbeitsrechtlichem Bezug oder darüber hinaus? Dann sprechen Sie uns an!