Die Einleitung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Ihres Mieters oder Vermieters hat regelmäßig weitreichende Konsequenzen. Auch wenn über Ihr eigenes Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ergeben sich weitreichende Folgen für bestehende Mietverhältnisse.

Die Insolvenzordnung sieht hier Sonderregelungen vor, die zudem noch durch die Rechtsprechung weiterentwickelt wurden. Daraus ergeben sich vielfältige Handlungsoptionen mit zum Teil sehr erheblichen finanziellen Folgen.