Informieren Sie sich zur Privatinsolvenz:
- Ziele der Privatinsolvenz
- Wer kann Privatinsolvenz anmelden?
- Kosten
- Vorbereitung der Privatinsolvenz → Jetzt starten!
- Wie läuft das Verfahren ab?
In der FAQ Privatinsolvenz finden Sie die Fragen, die uns in den letzten 15 Jahren von unseren Mandanten am häufigsten gestellt wurden, und unsere Antworten.
Bitte beachten Sie: Wir können hier nur die Antworten geben, die generell immer zutreffen. Die Erfahrung zeigt aber, dass fast jeder Einzelfall Besonderheiten mit sich bringt, die wir nur im Rahmen einer Beratung im Einzelfall berücksichtigen können.
Wie viel darf ich in der Insolvenz verdienen?
Es zählt zu Ihren Obliegenheiten, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben, die Ihrer Qualifikation und Erwerbsbiografie entspricht. Die Einkünfte müssen angemessen sein.
Der Insolvenzverwalter/Treuhänder kann nur den Teil Ihrer Arbeitsvergütung beanspruchen, der pfändbar ist.
Die Höhe des pfändbaren Betrages können Sie aus der Pfändungstabelle zu § 850 c ZPO ablesen oder mit unserem Pfändungsrechner berechnen.
Warum ist mein Girokonto nach der Insolvenzeröffnung gesperrt?
Der Girovertrag hinsichtlich Ihres Kontos erlischt kraft Gesetzes mit der Insolvenzeröffnung (§ 116 InsO). In diesem Fall sollten Sie sich kurzfristig mit Ihrem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen. Gegebenenfalls ist dieser bereit, das Konto gegenüber Ihrer Bank freizugeben. Sollte er hierzu nicht bereit sein besteht lediglich die Möglichkeit, ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten.
Warum wird mein Vermieter angeschrieben?
Der Insolvenzverwalter müsste aus der von ihm verwalteten Vermögensmasse Verbindlichkeiten aus Mietverhältnissen als sogenannte Masseverbindlichkeit bezahlen. Bei Privatinsolvenzverfahren ist jedoch in der Regel keine Masse vorhanden, so dass der Gesetzgeber vorgesehen hat, den Vermieter gemäß § 109 Abs. 1 S. 2 InsO über die Insolvenzeröffnung zu informieren. Die Haftung des Insolvenzverwalters wird damit auf einen Zeitraum von drei Monaten nach Zugang der vorgenannten Erklärung beschränkt.
Nachteile entstehen Ihnen hierdurch nicht. Insbesondere ist der Vermieter nicht zur Kündigung berechtigt, sofern die Miete bezahlt wird.
Die Miete muss von Ihnen weiter bezahlt werden, da neue Mietschulden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als sogenannte Neuverbindlichkeiten nicht entschuldet werden können.
Ist mein Ehepartner von der Insolvenz betroffen?
Das Insolvenzverfahren bezieht sich nur auf das Vermögen und die Person, die den Insolvenzantrag gestellt hat. Das Vermögen des Ehepartners ist hiervon nicht betroffen (eine Ausnahme gilt nur für den äußerst seltenen Fall, dass vertraglich eine „Gütergemeinschaft“ vereinbart wurde).
Auch bei einer Heirat ändert sich nichts. Insbesondere „heiratet“ Ihr Partner nicht Ihre Schulden.
Warum wird mein Arbeitgeber über die Insolvenz informiert?
Der Insolvenzverwalter muss alle Vermögenswerte zur Insolvenzmasse ziehen. Im überwiegenden Fall handelt es sich hierbei um pfändbare Lohn- und Gehaltsbestandteile. Bei Stellung des Insolvenzantrages haben Sie eine Erklärung unterschrieben, dass Sie sämtliche pfändbaren Lohn- und Gehaltsbestandteile an Ihren Treuhänder abtreten.
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass Ihr Insolvenzverwalter/Treuhänder den Arbeitgeber nicht informiert, wenn Ihnen hierdurch Nachteile entstehen (beispielsweise bei dem Wechsel des Arbeitsplatzes). Dieses muss jedoch vorher ausdrücklich mit Ihrem Insolvenzverwalter/Treuhänder abgestimmt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass Ihr Insolvenzverwalter/Treuhänder die Entgeltabrechnungen und den pfändbaren Betrag von Ihnen erhält.
Darf ich meinen (finanzierten) PKW behalten?
Ein PKW ist ein Vermögenswert, der grundsätzlich in die Insolvenzmasse fällt und verwertet werden muss. Wenn Sie das Fahrzeug jedoch für den Weg zur Arbeit benötigen kann der PKW unpfändbar sein. Beispielsweise dann, wenn Sie wegen Ihres Wohnsitzes oder der Arbeitszeiten Ihren Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in angemessener Zeit erreichen können. Eine Fahrzeit von einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel immer zumutbar. Entscheidend ist jedoch der Einzelfall.
Ist der PKW finanziert oder geleast, wird der Vertrag meist wegen der mit der Insolvenzeröffnung einhergehenden sogenannten „akuten Verschlechterung der Vermögensverhältnisse“ fristlos gekündigt und der PKW vom Vertragspartner herausverlangt. Es kann jedoch eine neue Vereinbarung über eine Fortführung des Vertrages geschlossen werden. Die Leasing- und Finanzierunggesellschaften sind hierzu meist nur selten bereit.
Wie hoch sind die Kosten und kann ich auch ohne pfändbares Einkommen die Restschuldbefreiung beantragen?
Die Kosten für das gerichtliche Insolvenzverfahren richten sich nach der Anzahl der Gläubiger und etwaigen individuellen Besonderheiten. Die durchschnittlichen gerichtlichen Kosten für ein Privatinsolvenzverfahren betragen zwischen EUR 1.800,00 und EUR 2.500,00. Wenn Sie nicht in der Lage sind, diese Kosten aufzubringen, kann die Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden (Link: Kostenstundung).
Von den gerichtlichen Kosten sind die Kosten für unsere Tätigkeit im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenregulierung und der Beantragung des Insolvenzverfahrens zu unterscheiden. Diese Kosten müssen entrichtet werden. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann hierfür keine Beratungshilfe gewährt werden.
Was ist, wenn ich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens neue Schulden mache?
Neue Schulden werden als sogenannte „Neuverbindlichkeiten“ nicht entschuldet. Diese müssen Sie auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung bezahlen oder eine Vereinbarung mit Ihrem Gläubiger treffen.
Entschuldet werden nur die Verbindlichkeiten, die bereits im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestanden.
Können Ehepartner gemeinsam einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen?
Das Verfahren ist auf die Person bezogen, die den Antrag gestellt hat. Haben beide Ehepartner Verbindlichkeiten oder haften sie gegenseitig für ihre Verbindlichkeiten, müssen beide Ehepartner einen eigenen Antrag stellen.
Werde ich von allen Schulden befreit?
Die Restschuldbefreiung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Verbindlichkeiten. Es ist sogar unerheblich, ob Ihre Gläubiger die Forderung zum Insolvenzverfahren angemeldet haben oder nicht.
Eine Ausnahme gilt jedoch für sogenannte ausgenommene Forderungen (Link: Ausnahmen zur Restschuldbefreiung)
Was passiert mit meinen Unterhaltsschulden?
Die Restschuldbefreiung gilt auch für Ihre Verbindlichkeiten aus Unterhaltsrückständen. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn die Unterhaltsverbindlichkeiten, gestützt auf die Verletzung der Unterhaltspflicht, als Deliktsforderung angemeldet worden sind und Sie dem Deliktsmerkmal nicht widersprochen haben (Link: …).
Was ist mit meiner Mietkaution?
Der Insolvenzverwalter gibt in der Regel nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Erklärung gemäß § 109 Abs. 1 S. 2 InsO ab. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten ab Zugang der Erklärung bei Ihrem Vermieter fällt die Kaution nicht mehr in die Insolvenzmasse. Bei ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses ab diesem Zeitpunkt muss Ihr Vermieter die Kaution an Sie auszahlen.
Darf ich mich selbstständig machen?
Sie können sowohl im Insolvenzverfahren als auch in der Wohlverhaltensphase eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Sie müssen in jedem Fall Ihren Insolvenzverwalter/Treuhänder informieren. Zudem dürfen Sie durch den Wechsel in eine selbstständige Tätigkeit die Gläubiger nicht schlechter stellen als bei Ausübung einer angemessenen abhängigen Erwerbstätigkeit. Sollten Sie weniger als bei einer abhängigen Beschäftigung erwirtschaften, können Sie durch eine Ausgleichszahlung an den Insolvenzverwalter/Treuhänder selbstständig tätig bleiben, siehe Freigegebene selbständige Tätigkeit.
Was passiert mit Riester-Verträgen, Kapitallebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen etc.
Versicherungsverträge, die als Altersvorsorgevermögen anerkannt sind, fallen nicht in die Insolvenzmasse. Hierzu zählen beispielsweise die Riester-Verträge. Auch Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sind nicht von der Insolvenz betroffen. Sterbegeldversicherungen fallen bis zu einer Ablaufleistung von 3.500,00 € gleichfalls nicht in die Insolvenzmasse.
Normale Kapitallebensversicherungen oder Lebensversicherungen, die bei einer Kündigung zu einer Beitragserstattung führen, fallen in die Insolvenzmasse und können und müssen durch den Insolvenzverwalter gekündigt werden.
Was passiert mit meinem Haus / meiner Eigentumswohnung in der Insolvenz?
Eine Immobilie fällt in die Insolvenzmasse und muss grundsätzlich vom Insolvenzverwalter verwertet werden. Etwaige Überschüsse fallen in die Insolvenzmasse. Sollten die Belastungen jedoch höher sein als der Wert der Immobilie wird der Verwalter die Immobilie oftmals freigeben. Damit einher geht oftmals ein Zwangsversteigerungsverfahren und bei mehreren Wohneinheiten verbunden mit einer Zwangsverwaltung.
Bei Immobilien besteht für Sie immer die Gefahr, dass Neuverbindlichkeiten, die nicht entschuldet werden können, durch Grundsteuern oder Grundabgaben für Müllabfuhr sowie bei der Zwangsverwaltung für Erträge, die Ihnen steuerlich zugerechnet werden obwohl sie an den Grundpfandrechtsgläubiger fließen, entstehen.
Muss ich noch die eidesstattliche Versicherung abgeben?
Solange über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden ist, sind Sie verpflichtet, die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Nachteile entstehen Ihnen hierdurch nicht. Diese Eintragung wird sowohl im Schuldnerverzeichnis als auch bei der SCHUFA ,wie auch der Eintrag über die Insolvenzeröffnung , zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht.
Wann wird der Insolvenzeintrag bei der SCHUFA gelöscht?
Der Insolvenzeintrag wird sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht.