Sie haben Post vom Insolvenzverwalter bekommen? Immer wenn einer Ihrer Geschäftspartner in die Insolvenz rutscht, besteht die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter mit Forderungen an Sie herantritt – selbst wenn die Geschäftsbeziehung schon länger zurückliegt.
So wird man plötzlich mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen konfrontiert und muss – oft unter Einhaltung enger Fristen – die richtigen Entscheidungen treffen.
Wie geht der Insolvenzverwalter vor?
Das Insolvenzverfahren dient der gemeinsamen Gläubigerbefriedigung. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, alle Vermögenswerte eines insolventen Unternehmens/Schuldners zu sichern, einzufordern und zu liquidieren. Die Erlöse sind später zu verteilen.
Zur Ermittlung etwaiger Vermögenswerte greift er unter anderem auf die Buchhaltung zurück. Oft sind die vorhandenen Geschäftsunterlagen jedoch wenig aussagekräftig oder lückenhaft. Der Insolvenzverwalter macht offene Forderungen geltend und überprüft, welche Vermögenswerte vorhanden sind. Er prüft insbesondere Vorgänge und Sachverhalte im Vorfeld der Insolvenz, die im normalen Geschäftsverkehr keine Beachtung gefunden hätten.
Da vorwiegend Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter bestellt werden, wird der Insolvenzverwalter nahezu alle in Betracht kommenden Ansprüche geltend machen und einfordern. Eine sorgfältige Prüfung, ob die Forderungen tatsächlich berechtigt sind, muss daher immer erfolgen.
Abwehr von Anfechtungsansprüchen
Zur gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung können Vermögensverschiebungen in den letzten Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefochten und rückgängig gemacht werden. Dies gilt auch für Zahlungen (insbesondere Ratenzahlungen), wenn Sie Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hatten. Hier gibt es nach der Rechtsprechung viele Beweiserleichterungen zu Gunsten des Insolvenzverwalters. Die Fristen für Rückforderungen betragen in der Regel 3 Monate vor Beantragung des Insolvenzverfahrens, können jedoch teilweise bis zu 10 Jahre zurückreichen.
Wie wir Ihnen helfen …
Wir prüfen für Sie, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche wehren wir ab. Bei berechtigten Ansprüchen verhandeln wir erforderlichenfalls über Zahlungserleichterungen und überprüfen, ob Sie gegebenenfalls eine Anfechtungsversicherung, die inzwischen als Zusatz zur Warenkreditversicherung angeboten wird, abgeschlossen haben. Im letztgenannten Fall sind gegenüber der Versicherung bestimmte Obliegenheiten einzuhalten. Dabei ist uns immer eine schnelle und wirtschaftliche Klärung der Vorgänge ein besonderes Anliegen.
Abwehr unberechtigter Forderungen
Der Insolvenzverwalter wird alle noch offenen Forderungen gegen Ihr Unternehmen geltend machen und schnell mit einer Klageerhebung drohen. Oftmals bestehen jedoch Besonderheiten in der Geschäftsbeziehung mit Ihrem Vertragspartner sowie Gegenforderungen und Ansprüche, die zur Aufrechnung gestellt werden können. Die Insolvenzordnung sieht hinsichtlich einer Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Gewährleistungsansprüchen viele Besonderheiten vor.
Wie wir Ihnen helfen …
Zunächst prüfen wir die Berechtigung der geltend gemachten Forderungen. Sodann analysieren wir mit Ihnen etwaige Besonderheiten der Geschäftsbeziehung zu Ihrem Vertragspartner. Weiterhin prüfen wir, ob etwaige Gegenforderungen bestehen und ob die Möglichkeiten zur Aufrechnung vorhanden ist. Wir vertreten Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter, um eine schnelle wirtschaftliche Klärung herbeizuführen.