Wirtschaftlichen Schwierigkeiten geht in der Regel eine strategische und eine Ertragskrise voraus.

In diesem Zeitpunkt müssen zunächst die Ursachen analysiert und im Rahmen einer Restrukturierung/Sanierung beseitigt werden. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, mit den Gläubigern und Banken Vereinbarungen zu einer außergerichtlichen Schuldenregulierung herbeizuführen.

Insolvenzplan erarbeiten

Sollte eine außergerichtliche Sanierung scheitern, kann ein Insolvenzplan erarbeitet und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Gläubiger, die bei der außergerichtlichen Schuldenregulierung eine Einigung verhindert haben, überstimmt werden.

Ein Insolvenzplan kann auch in einem Privatinsolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz) vorgelegt werden. Er ist insbesondere geeignet, wenn die Mehrzahl der Gläubiger bereits eine vergleichsweise Regelung begrüßt hat oder von dritter Seite ein „Einmalbetrag“ zu Ihrer Entschuldung zur Verfügung gestellt wird. Auch bei Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (sog. Deliktsforderungen) ist ein Insolvenzplan die einzige Möglichkeit, eine langfristige Entschuldung herbeizuführen.

Wie wir Ihnen helfen …

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater die aktuelle Situation. Wir beraten Sie bei der Auswahl und Umsetzbarkeit der verschiedenen Maßnahmen sowie deren Umsetzung. Soweit erforderlich, vertreten wir Sie gegenüber Ihren Arbeitnehmern, Lieferanten und Banken.

Wir bereiten die Einleitung des Insolvenzverfahrens zur Sanierung über einen Insolvenzplan vor und stellen alle erforderlichen Anträge.

Im Rahmen der Privatinsolvenz erarbeiten wir für Sie einen Insolvenzplan zu Ihrer Entschuldung und zur dauerhaften Entschuldung von Deliktsforderungen. Wir vertreten Sie gegenüber dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern.