Strategieberatung Insolvenz für Unternehmen

Eine Insolvenzsituation entsteht selten kurzfristig. Bei Unternehmen führen oft falsche Strategien und ausbleibender Erfolg zu einer Liquiditätskrise. Erste Anzeichen sollten zum Anlass genommen werden, Spezialisten einzuschalten und eine Insolvenz Strategie für die Sanierung/Restrukturierung zu entwickeln.

Freiheiten sichern

Auch wenn die Einleitung des Insolvenzverfahrens unausweichlich ist, ist eine strategische Planung und Beratung insbesondere immer dann sinnvoll, wenn das Unternehmen als solches erhalten werden soll. Regelmäßig besteht bei Einzelunternehmen die Möglichkeit, den Betrieb im Rahmen einer freigegebenen selbstständigen Tätigkeit durch den bisherigen Inhaber ohne die Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit fortzuführen. Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) können die Betriebsmittel (Grundstücke, Maschinen und Anlagen, Warenvorräte usw.) vom Insolvenzverwalter durch eine Nachfolgegesellschaft (Auffanggesellschaft) ohne die Altverbindlichkeiten erworben werden (asset deal).

Nutzen Sie die Zeit für Ihre Insolvenzstrategie

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbleibt regelmäßig nur wenig Zeit, bis der Insolvenzverwalter und/oder die Gläubigerversammlung eine Entscheidung treffen, ob das Unternehmen eingestellt, fortgeführt oder verkauft wird. Daher sollten im Rahmen einer Insolvenzstrategie frühzeitig Überlegungen angestellt werden, ob das Unternehmen von einem neuen Rechtsträger übernommen werden kann und soll. In diesem Fall müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit das neue Unternehmen nahtlos an die Geschäftstätigkeit des insolventen Unternehmens anknüpfen kann und alle Kunden erhalten bleiben.

Wie wir Ihnen helfen

  1. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeit für eine Fortführung des Unternehmens durch einen neuen Rechtsträger bestehen.
  2. Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei Verhandlungen oder dem Abschluss von Kaufverträgen/Verträgen mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter zum Erwerb der Vermögenswerte des insolventen Unternehmens durch den neuen Rechtsträger.
  3. Dabei prüfen wir auch die arbeitsrechtliche Situation (Betriebsübergang, Status der Arbeitsverhältnisse, …) und deren finanzielle Auswirkungen auf das neue Unternehmen.
  4. Wir sorgen dafür, dass das neue Unternehmen nicht mit Altschulden aus dem insolventen Unternehmen belastet wird.