Für Privatleute in Zahlungsschwierigkeiten kommt die sog. Verbraucherinsolvenz – auch „Privatinsolvenz“ genannt – in Frage.
Die Privatinsolvenz soll durch ein Restschuldbefreiungsverfahren jedem die Möglichkeit zu einem wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen. Manchmal gibt es aber auch die Chance, das Insolvenzverfahren insgesamt abzuwenden und eine für alle Beteiligten günstigere Lösung zu finden.
Sie sind indirekt betroffen?
Auch die Zahlungsunfähigkeit anderer kann Ihre persönlichen wirtschaftlichen Interessen berühren, z. B. wenn es um Unterhaltszahlungen geht oder wenn einer Ihrer Vertragspartner in eine wirtschaftliche Notlage gerät und Sie als Arbeitnehmer, Mieter oder sonst betroffen sind.