Für Privatleute in Zahlungs­schwierigkeiten kommt die sog. Verbraucherinsolvenz – auch „Privatinsolvenz“ genannt – in Frage.

Die Privatinsolvenz soll durch ein Restschuldbefreiungsverfahren jedem die Möglichkeit zu einem wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen. Manchmal gibt es aber auch die Chance, das Insolvenzverfahren insgesamt abzuwenden und eine für alle Beteiligten günstigere Lösung zu finden.

Sie sind indirekt betroffen?

Auch die Zahlungsunfähigkeit anderer kann Ihre persönlichen wirtschaftlichen Interessen berühren, z. B. wenn es um Unterhaltszahlungen geht oder wenn einer Ihrer Vertragspartner in eine wirtschaftliche Notlage gerät und Sie als  Arbeitnehmer, Mieter oder sonst betroffen sind.

  • Schnelle Termine

    In aller Regel erhalten Sie kurzfristig einen Besprechungstermin und können die Angelegenheit ggf. kurz vorab telefonisch erörtern.

  • Erstkontakt kostenlos

    Die erste Beratung ist für Sie kostenlos. Sie erhalten eine individuelle Einschätzung für eine konkrete und dauerhafte Lösung. Der erste Kontakt kann telefonisch, persönlich in der Kanzlei oder per Skype erfolgen.

  • Telefonisch erreichbar

    Sie können sofort mit einem Mitarbeiter sprechen und kurzfristig einen Rückruf durch den Rechtsanwalt vereinbaren. Viele Fragen kann Ihnen auch der Mitarbeiter schon kompetent beantworten.