Geraten Sie als Unternehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten, werden Sie zur Vermeidung einer Insolvenz auch Personalanpassungen und Betriebsänderungen prüfen. Insbesondere eine etwaige Kündigung von Arbeitnehmern muss sorgfältig geplant und durchgeführt werden.
Wie wir Ihnen helfen
Wir beraten und vertreten Sie bei der Planung und der Durchführung entsprechender Maßnahmen. Wir gewährleisten, dass etwaige Anträge, die nach dem Kündigungsschutzgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz oder sonstigen Gesetzen erforderlich sind, rechtzeitig gestellt und die geplanten Maßnahmen zügig umgesetzt werden können.