Selbständige, Kammerberufe und Insolvenz

Wirtschaftliche Schwierigkeiten, Zahlungsprobleme und auch eine drohende Insolvenz machen inzwischen auch nicht mehr vor Ärzten, Apothekern, Architekten, Freiberuflern, Selbstständigen u. ä. halt.

 Hier steht regelmäßig viel auf dem Spiel – bei den so genannten Kammerberufen droht sogar der Widerruf der Zulassung. Denn bei Einleitung eines (vorläufigen) Insolvenzverfahrens oder bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sehen es die Kammern meist als erwiesen an, dass „ungeordnete Vermögensverhältnisse“ vorliegen, die den Widerruf der Zulassung rechtfertigen. Hierdurch wird die gesamte Existenzgrundlage gefährdet.

Insbesondere bei dieser Personengruppe müssen Sanierungsbemühungen frühzeitig ansetzen. Wird rechtzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch genommen, kann ein Sanierungsplan aufgestellt werden. Auf dieser Basis kann sodann eine außergerichtliche Schuldenregulierung durch Vereinbarungen mit den Gläubigern (Dienstleistern, Lieferanten, Banken usw.) durchgeführt werden.

Gelingt dies nicht, besteht noch die Möglichkeit, eine Sanierung über das Insolvenzverfahren  herbeizuführen. Hierzu kann ein Insolvenzplan in das Insolvenzverfahren eingebracht werden, der vorsieht, in welcher Form, in welcher Zeit und in welcher Art und Weise die Gläubiger individuell befriedigt werden. Gläubiger, die bei der außergerichtlichen Schuldenregulierung eine Einigung verhindert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen überstimmt werden. Eine Fortführung des Betriebes ist dann möglich.

Ziel muss die Wiederherstellung „geordneter Vermögensverhältnisse“ sein und so den Erhalt der Zulassung zu erreichen.

Wie wir Ihnen helfen …

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater die wirtschaftliche Situation und prüfen zunächst, welche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Wir führen Gespräche mit Ihren Gläubigern, um diese von den Vorteilen einer außergerichtlichen Sanierung zu überzeugen.

Soweit erforderlich erarbeiten wir einen Insolvenzplan und beantragen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Ziel, möglichst kurzfristig nach Eröffnung über den Insolvenzplan zu Ihrer Entschuldung abzustimmen.

Gegenüber Ihrer zuständigen Kammer oder Behörde vertreten wir Sie im Verfahren zum Widerruf der Zulassung, um rechtzeitig aufzuzeigen, dass geeignete Maßnahmen eingeleitet worden sind, die wieder zu geordneten Vermögensverhältnissen führen.