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Bundesjustizministerium kündigt Verkürzung der Restschuldbefreiung für Verbraucher an.

Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, die Dauer der Restschuldbefreiung für unternehmerisch tätige Personen und Verbraucher ab dem 17.12.2019 schrittweise von max. sechs auf drei Jahre zu verkürzen. (Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 07.11.2019) Am 20.06.2019 hatte die Europäische Union beschlossen, dass die Dauer der Restschuldbefreiung künftig in allen Mitgliedsstaaten nur noch drei […]