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Ordner, Locher, Trennstreifen oder geht das auch einfacher?

Vor kurzem bin ich über eine Information der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. gestolpert. Schritt für Schritt Ordnung schaffen. Eine informative Arbeitshilfe zur Schuldenbestandsaufnahme. Einen Moment lang erwog ich, diese Tipps bei den Links auf einem der Informationsblätter für unsere Schuldnerberatung aufzunehmen.

Doch beim nochmaligen Lesen kamen mir Zweifel. Und zwar bereits beim ersten Hinweis: Sie benötigen 1 Ordner, 1 Locher, Trennstreifen, ggf. einen Drucker, viel Platz und Zeit.

Ordner, Locher, Trennstreifen

Ich erinnerte mich an eine Frau, die vor einigen Wochen zu mir ins Schuldencoaching kam. Gut ausgebildet, alleinerziehend, eine Teilzeitstelle, zusätzlich ein Minijob, Unterhaltsvorschuss für zwei der drei Kinder. Immer wieder wird sie von ihren Eltern finanziell unterstützt, weil das Geld hinten und vorne nicht reicht. Würden ihr diese Hinweise helfen? Ich konnte ihre Wut förmlich spüren. Natürlich habe ich einen Locher und einen Ordner, für wie dumm hält die mich eigentlich?

Viel Platz und Zeit.

Und schon wieder kann ich die Stimme meiner Klientin in Gedanken hören. Viel Platz? Ja ne, ist klar. Kommt gerne mal zu mir nach Hause. Ich lebe im Luxus mit 65 m, davon 2 Kinderzimmer. Mein Schreibtisch im Schlafzimmer, von dem aus ich im Home Office als Minijob die Buchhaltung eines kleinen Handwerksbetriebes erledige, misst 0,40m x 0,60 m. Raum ist in der kleinsten Hütte. LOL

Und Zeit habe ich natürlich auch. Nachts zwischen 2 und 3 Uhr könnte ich noch ein bisschen Ablage unterbringen. Schlaf wird überbewertet.

Immer wieder sonntags

lautet ein weiterer Tipp auf der Seite: „Suchen Sie sich eine feste Zeit, zu der Sie neue Post bearbeiten, z.B. „immer Sonntag ab 18.00 Uhr bearbeite ich meine Post, überweise Rechnungen, sortiere Mails.“

Sonntags abends ist die einzige Zeit, zu der ich mit all meinen Kindern gemeinsam essen und spielen kann. Soll ich das jetzt auch noch streichen?

Bei aller Sorgfalt, mit denen diese Hinweise erstellt wurden: Sie gehen an der Lebensrealität der meisten Menschen, die in eine Überschuldungssituation geraten, vorbei. In vielen Fällen sind akute Krisen und Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Krankheit, oder der Verlust von lieben Menschen Ursache dafür, Dinge schleifen zu lassen. Und ist erst einmal ein gewisser Rückstau entstanden, blockieren Schamgefühle oder andere psycholgische Ursachen das Öffnen, Sortieren und Organisieren der Post.

Ziel

Und deshalb sollte man sich bei allen Hinweisen, Tipps und Anleitungen immer fragen: Was ist das Ziel?
Ein perfektes Ablage- oder Organisationssystem? Dem/r Schuldnerberater*in die Arbeit zu erleichtern?

Natürlich ist es wichtig, Dinge geregelt zu bekommen. Doch manchmal ist der Berg unverschuldet einfach viel zu groß geworden. Und dann ist der Zeitpunkt, die Scham zu überwinden und um Hilfe zu bitten. Sei es von Freunden oder Verwandten. Oder auch professionelle Unterstützung suchen.

Wir helfen Ihnen dabei. Egal, ob Sie uns Ihre Post sortiert in Ordnern mit A-Z-Registern und Trennstreifen, Stoffbeuteln, Kartons oder Wäschekörben bringen. Auf Anfrage holen wir die Post und Unterlagen bei Ihnen zu Hause ab und bieten durch unsere Mitarbeiterinnen vorab die Aufarbeitung an.*

Damit Sie wieder frei atmen, lachen und leben können.

Schuldenfrei.

 

*(Gerne würden wir Ihnen diesen Service kostenfrei anbieten. Da wir keinerlei staatliche Unterstützung für unsere Schuldnerberatung erhalten, ist dies jedoch nicht möglich. Wir bieten Ihnen diese Leistung jedoch kostendeckend zu einem günstigen Stundensatz zusätzlich an. Sprechen Sie uns einfach an)

Einfach und schnell schuldenfrei – Wie geht das?

Gibt es einen Weg, einfach und schnell schuldenfrei zu werden?

Hier ein paar Tipps zur Entschuldung:

Die Insolvenzordnung sieht für jeden die Möglichkeit vor, sich von seinen Schulden zu befreien. Nach Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenregulierung wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, das mit der Restschuldbefreiung nach drei Jahren endet, wenn 35 % der Verbindlichkeiten befriedigt und die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Nach fünf Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt, wenn zu diesem Zeitpunkt zumindest die Kosten des Verfahrens (ca. 1.800,00 bis 2.800,00 €) gedeckt sind. In allen übrigen Fällen wird die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren erteilt. Für die Vorbereitung des Insolvenzverfahrens müssen zudem nochmals 2-5 Monate hinzugerechnet werden. Damit dauert die Entschuldung mindestens 3,5 bis 6,5 Jahre!

Eine wirklich schnelle Entschuldung ist jedoch möglich, wenn Sie die Möglichkeit haben, von dritter Seite einen Vergleichsbetrag zur Befriedigung Ihrer Gläubiger zu erhalten. Die Höhe des Betrages hängt von Ihren Einkünften und Unterhaltspflichten (pfändbares Einkommen) ab und orientiert sich an den Aussichten der Gläubiger in einem Insolvenzverfahren. Erfahrungsgemäß sind Familienangehörige oft bereit, Beträge für eine schnelle Entschuldung zur Verfügung zu stellen. Auch manche Arbeitgeber sind bereit, entsprechende Darlehen zu gewähren, um gute Mitarbeiter zu motivieren, was  zum Unternehmenserfolg beiträgt. Der Entschuldungsbetrag kann und wird oft auch in Raten zurückgezahlt.
In diesem Fall ist eine außergerichtliche Schuldenregulierung in der Regel kurzfristig mit Erfolg möglich.

Nach Zahlung des Vergleichsbetrages erlassen die Gläubiger Ihnen die Restschulden. Zudem verpflichten sich die Gläubiger regelmäßig, eine Erledigungserklärung gegenüber der SCHUFA o.ä. abzugeben.
Sollten nicht alle Gläubiger einem außergerichtlichen Vergleich zustimmen, können in einem gerichtlichen Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen fehlende Zustimmungen ersetzt werden. Dies wird in der Regel der Fall sein, wenn die Mehrheit der Gläubiger nach Summen und Köpfen dem Vergleich zustimmt und die Gläubiger nicht schlechter stehen als bei Durchführung eines Insolvenzverfahrens.

Fazit:

Ein Versuch ist meistens sinnvoll, wenn Sie die Möglichkeit haben, einen Vergleichsbetrag zu erhalten. Für Sie entstehen keine Nachteile! Aus Ablehnungen kann oft erkannt werden, zu welchen Konditionen doch noch ein Vergleich zustande kommen kann. Selbst bei einem Scheitern besteht der Vorteil, dass sodann meist alle Voraussetzungen vorliegen, unmittelbar die Insolvenzeröffnung zu Ihrer Entschuldung zu beantragen. Selbst im Insolvenzverfahren bestehen noch diverse Möglichkeiten und Optionen, mit Gläubigern Vergleiche abzuschließen und das Verfahren vorzeitig zu beenden. Lassen Sie sich in jedem Fall rechtzeitig beraten!