Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre für Verbraucher*innen sowie unternehmerisch tätige Schuldner*innen ab dem 01.10.2020
Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre beschlossen. Die hierzu ergangene EU-Richtlinie wurde kurzfristig umgesetzt, weil die Coronakrise gezeigt hat, wie schnell Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten können. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wer die Verkürzung nutzen kann, welche neuen Regelungen gelten, ob auch bereits eröffnete Insolvenzverfahren […]
