Schuldenfrei in drei Jahren?
EU beschließt: Schuldenfreiheit für Privatpersonen und Unternehmer in drei Jahren!
Derzeit können Privatpersonen und Unternehmer (Selbstständige, Kleingewerbetreibende) im Rahmen eines Privat- oder Regelinsolvenzverfahrens die Schuldenfreiheit innerhalb von sechs Jahren erhalten. Die Frist verkürzt sich auf fünf Jahre, wenn die Kosten des Verfahrens gedeckt sind.
Können zudem 35 % der Verbindlichkeiten innerhalb von drei Jahren bezahlt werden, wird die Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren erteilt. In der Praxis gelingt dies jedoch weniger als 2% aller Schuldner.
Was hat die EU nunmehr beschlossen?
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich auf eine einheitliche Entschuldungsfrist in der EU von drei Jahren geeinigt. Hierdurch soll jede redliche natürliche Person oder Unternehmer eine schnelle zweite Chance für einen Neuanfang erhalten.
Wann tritt die neue Regelung in Kraft?
Die Richtlinie der EU wird voraussichtlich im Sommer 2019 vorliegen. Nach der Veröffentlichung müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Daher werden die Neuregelungen voraussichtlich spätestens zum Jahresende 2021 inkrafttreten.
Für wen gelten die neuen Regelungen? / Gibt es eine Rückwirkung für bereits laufende Verfahren?
Üblicherweise gilt die Regelung nur für die Verfahren, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelungen beantragt oder eröffnet werden. Mit einer Verkürzung der Verfahrensdauer für bereits eröffnete Verfahren ist nicht zu rechnen.
Ist es sinnvoll mit einer Entschuldung zu warten, bis die Neuregelungen inkrafttreten?
Diese Frage ist nicht einheitlich zu beantworten. Hier kommt es entscheidend auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an. Bestehen bereits erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, sind Kredite gekündigt, pfänden Gläubiger und wird ein Pfändungsschutzkonto geführt, ist es oftmals sinnvoll, umgehend eine Entschuldung einzuleiten.
Bei jeder seriösen Beratung zu einer Entschuldung durch Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens wird geprüft, ob Sie von den Neuregelungen profitieren oder ob es für Sie sinnvoll ist, sofort mit Ihrer Entschuldung zu beginnen.
Welche Möglichkeiten gibt es bereits jetzt für eine schnelle Entschuldung?
Neben der Durchführung eines Insolvenzverfahrens mit einer Laufzeit von drei, fünf oder sechs Jahren ist eine wirklich schnelle Schuldenregulierung nur möglich, wenn Sie die Möglichkeit haben, dass von dritter Seite ein Einmalbetrag zur Entschuldung bereitgestellt wird.
Siehe hierzu auch: