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Schulden und Achtsamkeit

Das Thema Schulden ist in unserer heutigen Gesellschaft allgegenwärtig. Ob Pkw-Darlehen, Kreditkartenschulden oder Darlehen für den Hauskauf – viele Menschen jonglieren wie selbstverständlich mit finanziellen Verpflichtungen. Doch irgendwann, oftmals ausgelöst durch eine besondere Belastung wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Trennung wird die Belastung durch die Schulden so groß, dass man daran verzweifelt.

Dabei kann Achtsamkeit ein mächtiges Werkzeug sein, um einen gesunden Umgang mit diesen Herausforderungen zu finden.

Achtsamkeit (englisch: mindfulness) bezeichnet einen Zustand von Geistesgegenwart, in dem ein Mensch hellwach die gegenwärtige Verfasstheit seiner direkten Umwelt, seines Körpers und seines Gemüts erfährt, ohne von Gedankenströmen, Erinnerungen, Phantasien oder starken Emotionen abgelenkt zu sein, ohne darüber nachzudenken oder diese Wahrnehmungen zu bewerten. Eine der in der Forschungsliteratur am häufigsten zitierten Definitionen stammt von Jon Kabat-Zinn.  Demnach ist Achtsamkeit eine bestimmte Form der Aufmerksamkeit, die absichtsvoll ist, sich auf den gegenwärtigen Moment bezieht (statt auf die Vergangenheit oder die Zukunft), und nicht wertend ist.

Was bedeutet Achtsamkeit im Kontext von Schulden?

Im Zusammenhang mit Schulden kann Achtsamkeit dabei helfen, einen Weg zu finden, um mit ihnen umzugehen, ohne von Sorgen und Ängsten überwältigt zu werden.

Ein erster Schritt ist, sich der aktuellen (Schulden-) Situation bewusst zu sein, ohne darüber zu urteilen, ohne sie zu bewerten. Oftmals treten Schuld- oder Schamgefühle auf, die dazu führen, dass man sich selbst verurteilt oder die Schulden verdrängt. Doch sich selbst zu verurteilen, hilft nicht weiter. Achtsamkeit lehrt uns, ohne Urteil auf unsere Situation zu schauen und konstruktiv voranzuschreiten.

Dazu gehört auch, sich den Ursachen der Schulden bewusst zu werden. War es eine unerwartete medizinische Rechnung, übermäßiger Konsum oder einfach ein Mangel an finanzieller Bildung? Durch diese Reflexion kann man Muster erkennen und künftige Entscheidungen bewusster treffen.

Ein weiterer Aspekt von Achtsamkeit im Kontext von Schulden ist die Wertschätzung des Jetzt-Moments. Indem man sich auf den gegenwärtigen Moment konzentriert, lernt man, die kleinen Freuden des Lebens zu genießen, die nicht von finanziellen Belastungen beeinträchtigt werden. Das bewusste Wahrnehmen von alltäglichen Momenten der Freude, sei es ein Spaziergang in der Natur oder Zeit mit Freunden, kann helfen, Stress zu reduzieren und das Wohlbefinden zu steigern. Dies wiederum stärkt die mentale Resilienz, um die Herausforderungen im Umgang mit Schulden besser zu bewältigen.

Achtsamkeit hilft auch, einen klaren Plan zur Rückzahlung der Schulden zu entwickeln. Statt sich von der Angst vor der Zukunft überwältigen zu lassen, ermöglicht es die Achtsamkeit, sich auf konkrete Schritte in der Gegenwart zu konzentrieren. Das Erstellen eines Budgets, Priorisieren von Zahlungen und  das Hinzuziehen von Schuldencoaches oder Schuldnerberatern  können helfen, einen Weg aus den Schulden zu finden.

Letztendlich kann Achtsamkeit im Umgang mit Schulden nicht nur zu einer gesünderen finanziellen Situation führen, sondern auch zu einem bewussteren Lebensstil insgesamt. Es eröffnet die Möglichkeit, aus Fehlern zu lernen, bewusster mit Geld umzugehen und ein tieferes Verständnis für die eigenen Bedürfnisse und Prioritäten zu entwickeln.

In einer Welt, in der Schulden oft als belastend empfunden werden, kann Achtsamkeit zu einem Werkzeug der Befreiung werden – zu einem Weg, um finanzielle Balance und inneren Frieden zu finden.

Ordner, Locher, Trennstreifen oder geht das auch einfacher?

Vor kurzem bin ich über eine Information der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. gestolpert. Schritt für Schritt Ordnung schaffen. Eine informative Arbeitshilfe zur Schuldenbestandsaufnahme. Einen Moment lang erwog ich, diese Tipps bei den Links auf einem der Informationsblätter für unsere Schuldnerberatung aufzunehmen.

Doch beim nochmaligen Lesen kamen mir Zweifel. Und zwar bereits beim ersten Hinweis: Sie benötigen 1 Ordner, 1 Locher, Trennstreifen, ggf. einen Drucker, viel Platz und Zeit.

Ordner, Locher, Trennstreifen

Ich erinnerte mich an eine Frau, die vor einigen Wochen zu mir ins Schuldencoaching kam. Gut ausgebildet, alleinerziehend, eine Teilzeitstelle, zusätzlich ein Minijob, Unterhaltsvorschuss für zwei der drei Kinder. Immer wieder wird sie von ihren Eltern finanziell unterstützt, weil das Geld hinten und vorne nicht reicht. Würden ihr diese Hinweise helfen? Ich konnte ihre Wut förmlich spüren. Natürlich habe ich einen Locher und einen Ordner, für wie dumm hält die mich eigentlich?

Viel Platz und Zeit.

Und schon wieder kann ich die Stimme meiner Klientin in Gedanken hören. Viel Platz? Ja ne, ist klar. Kommt gerne mal zu mir nach Hause. Ich lebe im Luxus mit 65 m, davon 2 Kinderzimmer. Mein Schreibtisch im Schlafzimmer, von dem aus ich im Home Office als Minijob die Buchhaltung eines kleinen Handwerksbetriebes erledige, misst 0,40m x 0,60 m. Raum ist in der kleinsten Hütte. LOL

Und Zeit habe ich natürlich auch. Nachts zwischen 2 und 3 Uhr könnte ich noch ein bisschen Ablage unterbringen. Schlaf wird überbewertet.

Immer wieder sonntags

lautet ein weiterer Tipp auf der Seite: „Suchen Sie sich eine feste Zeit, zu der Sie neue Post bearbeiten, z.B. „immer Sonntag ab 18.00 Uhr bearbeite ich meine Post, überweise Rechnungen, sortiere Mails.“

Sonntags abends ist die einzige Zeit, zu der ich mit all meinen Kindern gemeinsam essen und spielen kann. Soll ich das jetzt auch noch streichen?

Bei aller Sorgfalt, mit denen diese Hinweise erstellt wurden: Sie gehen an der Lebensrealität der meisten Menschen, die in eine Überschuldungssituation geraten, vorbei. In vielen Fällen sind akute Krisen und Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Krankheit, oder der Verlust von lieben Menschen Ursache dafür, Dinge schleifen zu lassen. Und ist erst einmal ein gewisser Rückstau entstanden, blockieren Schamgefühle oder andere psycholgische Ursachen das Öffnen, Sortieren und Organisieren der Post.

Ziel

Und deshalb sollte man sich bei allen Hinweisen, Tipps und Anleitungen immer fragen: Was ist das Ziel?
Ein perfektes Ablage- oder Organisationssystem? Dem/r Schuldnerberater*in die Arbeit zu erleichtern?

Natürlich ist es wichtig, Dinge geregelt zu bekommen. Doch manchmal ist der Berg unverschuldet einfach viel zu groß geworden. Und dann ist der Zeitpunkt, die Scham zu überwinden und um Hilfe zu bitten. Sei es von Freunden oder Verwandten. Oder auch professionelle Unterstützung suchen.

Wir helfen Ihnen dabei. Egal, ob Sie uns Ihre Post sortiert in Ordnern mit A-Z-Registern und Trennstreifen, Stoffbeuteln, Kartons oder Wäschekörben bringen. Auf Anfrage holen wir die Post und Unterlagen bei Ihnen zu Hause ab und bieten durch unsere Mitarbeiterinnen vorab die Aufarbeitung an.*

Damit Sie wieder frei atmen, lachen und leben können.

Schuldenfrei.

 

*(Gerne würden wir Ihnen diesen Service kostenfrei anbieten. Da wir keinerlei staatliche Unterstützung für unsere Schuldnerberatung erhalten, ist dies jedoch nicht möglich. Wir bieten Ihnen diese Leistung jedoch kostendeckend zu einem günstigen Stundensatz zusätzlich an. Sprechen Sie uns einfach an)

Schulden bei der privaten Krankenversicherung Habe ich trotzdem einen Anspruch auf ärztliche Behandlung?

Nachdem wir Ihnen in unserem vorangegangen Blogbeitrag die wesentliche Informationen über Schulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengestellt haben, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag alles Wichtige über Schulden bei einer privaten Krankenversicherung.

Wie entstehen Schulden bei der privaten Krankenversicherung?

Bei privat versicherten Personen entstehen Zahlungsrückstände aus unterschiedlichen Gründen. Überwiegend handelt es sich um Personen, die selbstständig tätig sind und deren selbstständige Tätigkeit keine ausreichenden Einkünfte zur Zahlung der Vorsorgeaufwendungen wie beispielsweise Kranken- und Rentenversicherung abwirft. Auch Angestellte sind betroffen, wenn sie z.B. nach Verlust ihres Arbeitsplatzes und längerer Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage sind, die oftmals hohen privaten Versicherungskosten zu zahlen.

Wie reagiert die Krankenversicherung auf Beitragsrückstände?

Zunächst erfolgen mehreren Mahnungen des Versicherungsunternehmens. Nach einigen Mahnungen wird der bisherige Vertrag ruhend gestellt. Die Kündigung des Vertrages ist nicht zulässig. Gleichzeitig wird der Vertrag sodann auf den sogenannten Notlagentarif umgestellt. Der Beitrag beträgt dann meist knapp unter EUR 100,00. Allerdings sind dafür auch die Leistungen stark eingeschränkt.

Welche Leistungen können Sie bei Ihrem Arzt noch in Anspruch nehmen?

Ähnlich wie bei dem Ruhen des Leistungsanspruchs in der gesetzlichen Krankenversicherung kann eine normale ärztliche Behandlung nicht mehr in Anspruch genommen werden. Nur bei einer ernsten Notlage, einer akuten Erkrankung, akuten Schmerzen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschutz können Sie sich an einen Arzt wenden.

Wie können Sie das Ruhen der Krankenversicherung und den Notlagetarif bei Zahlungsrückständen beenden?

Durch den geringen Beitrag soll die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehenden Verbindlichkeiten auszugleichen. Nur nach Ausgleich aller Verbindlichkeiten können Sie am ersten Tag des übernächsten Monats wieder in den ursprünglichen Tarif wechseln. Bis zum Ausgleich sämtlicher Verbindlichkeiten kann der Versicherer selbst im Notlagentarif mit bestehenden Forderungen (beispielsweise für eine durchgeführte Krankenhausbehandlung) aufrechnen (Urteil des BGH vom 05.12.2018 IV ZR 81/18), so dass der Versicherungsnehmer gegenüber seinem Vertragspartner (dem Krankenhaus, dem das Geld zusteht) in weitere finanzielle Probleme gerät.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB II oder SGB XII werden. Dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Grundsicherung oder Sozialhilfe in Anspruch nehmen.

Wie können Beitragsrückstände abgebaut oder durch ein Insolvenzverfahren entschuldet werden?

Sofern Sie die Verbindlichkeiten nicht in einer Summe ausgleichen können, müssen Sie prüfen, ob Sie regelmäßig Raten zur Rückführung der Verbindlichkeiten zahlen können, ohne Ihren Lebensunterhalt zu gefährden.

Gegebenenfalls hilft Ihnen Ihr Steuerberater bei der Erstellung eines Zahlungsplanes unter Berücksichtigung der Einnahmen und Ausgaben.

Sollte der Ausgleich der Verbindlichkeiten jedoch wegen der Höhe der Schulden nur durch eine langjährige Ratenzahlung möglich sein oder wegen weiterer Verbindlichkeiten kaum eingehalten werden können, ist zu überlegen, ob die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu Ihrer vollständigen Entschuldung sinnvoll ist.

Bei fachkundiger Beratung können Sie sich innerhalb von 3 Jahren vollständig entschulden. Zudem können Sie als Selbstständiger Ihre selbstständige Tätigkeit unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen auch im Insolvenzverfahren fortsetzen (lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag Selbständig in der Insolvenz: Geht das?)

Besonderheiten

Teilweise vertreten private Krankenversicherungen noch immer die Auffassung, dass rückständige Versicherungsbeiträge für eine private Krankenversicherung, die vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden sind, nicht entschuldet werden können.

Diese Auffassung ist nicht mehr zutreffend. Auch derartige Verbindlichkeiten können entschuldet werden. Allerdings ist in derartigen Fällen oft mit einem erheblichen Widerstand zu rechnen, so dass oftmals pragmatische Lösung gefunden oder anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Notfallregeln bei Krankenversicherungsschulden

  • Prüfen Sie, ob Ihre (selbstständige) Tätigkeit ausreichend Erträge erwirtschaftet, die Verbindlichkeiten in absehbarer Zeit vollständig abzubauen.
  • Vereinbaren Sie mit der Krankenversicherung eine Ratenzahlung zur Rückzahlung der aufgelaufenen Verbindlichkeiten und zur Wiederherstellung des vollständigen Versicherungsschutzes
  • Wenn dies nicht möglich ist:  Lassen Sie sich beraten, ob ein Insolvenzverfahren zur Entschuldung innerhalb von 3 Jahren eine für Sie sinnvolle Alternative darstellt. (Eine selbstständige Tätigkeit kann meistens in der Insolvenz fortgeführt werden)

Endlich schuldenfrei!

Wie jedes Jahr um den Jahreswechsel erreichen uns vermehrt Anfragen von Menschen, die kurzfristig schuldenfrei werden oder das Projekt Privatinsolvenz im neuen Jahr endlich in Angriff nehmen wollen.

Können auch Sie Ihre Rechnungen nicht bezahlen oder sind Sie dauerhaft nicht in der Lage, Ihre Schulden auszugleichen? Dann gehören Sie zu den 10% der Menschen in Deutschland, denen es genauso geht.

Sicherlich haben Sie schon darüber nachgedacht, sich über eine Privatinsolvenz zu entschulden. Vielleicht haben Sie sich sogar bereits an eine Schuldnerberatungsstelle gewandt und sind auf eine bis zu zwei Jahre lange Warteliste verwiesen worden.

Vielleicht schrecken Sie aber auch davor zurück, die vielen unbezahlten Rechnungen, Mahnungen von Inkassounternehmen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Schreiben von Gerichtsvollziehern etc. sortieren und ordnen zu müssen. Allein der Gedanke daran, diese durchsehen zu müssen, verursacht schon Magenschmerzen.

Wir nehmen Ihnen auf Wunsch all diese Tätigkeiten ab und sorgen dafür, dass Sie in drei Jahren entschuldet werden!

Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten. Wir prüfen zunächst, ob sich die Insolvenz vermeiden lässt und finden für Sie eine individuelle Lösung. Selbstverständlich  vereinbaren wir eine transparente Festvergütung mit Ihnen, die unsere gesamte Tätigkeit vom ersten Gespräch bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens abdeckt.

Wir bieten Ihnen insbesondere:

TERMINE OHNE LANGE WARTEZEITEN (auch telefonisch oder via Skype)

SCHULDNERBERATUNG UND VERTRETUNG

INDIVIDUELLE LÖSUNGEN FÜR IHR PROBLEM

KOMPLETTSERVICE

TRANSPARENTE FESTKOSTEN

ÜBER 20 JAHRE ERFAHRUNG IM INSOLVENZRECHT

Was müssen Sie tun?

Entscheiden Sie sich, Ihr Leben neu zu ordnen, indem Sie einen wirtschaftlichen Neustart beginnen und sich dauerhaft entschulden!

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Gerne erhalten Sie zunächst auch eine kostenlose telefonische Kurzberatung, ob wir für Sie der richtige Ansprechpartner sind.

Suchen Sie alle Unterlagen zu Ihren Schulden zusammen (Rechnungen, Mahnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Urteile, Post von Inkassounternehmen, Rechtsanwälten, Gerichtsvollzieher …)

Für uns ist es sehr hilfreich, wenn die Unterlagen bereits nach Gläubigern sortiert und mit Trennstreifen versehen sind. Es ist jedoch nicht Voraussetzung für unsere Tätigkeit!

Wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch umfassend und finden die für Sie individuell richtige Lösung.

Da vor jedem Insolvenzverfahren eine Einigung mit den Gläubigern versucht werden muss (außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren), prüfen wir in jedem Fall zunächst, ob sich die Privatinsolvenz vermeiden lässt.

Sollte dieses nicht der Fall sein, werden wir nach Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens für Sie einen Insolvenzantrag erstellen und an das zuständige Gericht weiterleiten.

Bei Gericht dauert die Bearbeitung erfahrungsgemäß regelmäßig ca. 4-8 Wochen bis das Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eröffnet wird. Je nach Gericht und Arbeitsbelastung kann es jedoch zu Abweichungen gekommen.

Das Gericht bestellt sodann eine*n Treuhänder*in für die gesamte Verfahrensdauer. Bitte beachten Sie, dass der Treuhänder die Interessen der Gläubiger vertritt.

Sollten während des Verfahrens Probleme auftreten, helfen wir Ihnen selbstverständlich weiter.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pfändung: Was bleibt übrig?

Wenn die Pfändung droht: Was bleibt mir als Schuldner zum Leben?

Wenn die Pfändung droht, werden wir oft gefragt, was zum Leben übrig bleibt. Was passiert, wenn mir die Schulden über den Kopf wachsen und der Gerichtsvollzieher kommt? Was ist, wenn die Gläubiger oder die Bank den Arbeitslohn oder das Gehalt bei meinem Arbeitgeber pfänden und Geld einziehen?

Die normale Wohnungseinrichtung ist normalerweise unpfändbar. Der Gerichtsvollzieher wird daher meist keine Pfändung vornehmen. Es wird lediglich ein Protokoll erstellt. Einige Tage später erhalten Sie voraussichtlich die Aufforderung, die eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Was von Ihrem Einkommen zum Leben übrig bleibt, können Sie mit Hilfe des neuen Pfändungsrechners  auf unserer Homepage schnell und einfach selber ermitteln.

Als erstes geben Sie Ihr Nettoeinkommen , dann die Zahl der Unterhaltspflichtigen in den Pfändungsrechner ein und schon wissen Sie, was Ihnen unpfändbar verbleibt.

Ermittlung des Nettoeinkommens:

Arbeitseinkommen sind

  • Lohn und Gehalt
  • Besoldung bei Beamten
  • Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV)
  • Krankengeld
  • Prämienzahlungen/Gewinnbeteiligungen
  • Weihnachtsgeld
  • sonstige Zulagen oder Sachbezüge

Besonderheit: Wenn Sie Einkünfte aus mehreren Tätigkeiten haben, rechnen Sie diese zusammen. Der pfändbare Betrag ist dann aus der Summe der Einkommen zu ermitteln. Der Gläubiger erhält den pfändbaren Betrag jedoch nur dann aus allen Einkünften, wenn er einen gerichtlichen Beschluss zur Zusammenrechnung  beantragt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Berechnung für jedes Einkommen gesondert erfolgen.

Sofern Sie neben Ihrer reinen Vergütung weitere Einkommensbestandteile erhalten, müssen diese teilweise oder vollständig bei Ermittlung des Nettoeinkommens abgezogen werden.

Vollständig abzuziehen sind:

  • Vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber zahlt
  • Urlaubsgeld
  • Auslösungen, Zulagen und Spesen
  • Weihnachtsgeld bis höchstens 500 €

Nur zur Hälfte abgezogen werden müssen:

  • Vergütungen für Überstunden/Mehrarbeit

Zahl der Unterhaltspflichtigen:

Unterhaltspflichten bestehen gegenüber:

  • leiblichen und Adoptivkindern
  • dem Ehepartner
  • früheren Ehepartnern
  • sowie gegebenenfalls Eltern
  • der Mutter eines nichtehelichen Kindes

Achtung: Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben (ohne verheiratet zu sein), besteht diesem gegenüber keine Pflicht zum Unterhalt. Gleiches gilt gegenüber einem Stiefkind. Ganz wichtig ist auch: Es wird nur der Unterhalt berücksichtigt, der auch tatsächlich von Ihnen gezahlt wird.

Unseren neuen Pfändungsrechner finden Sie hier:  www.gruenertonline.de/pfaendungsrechner

Link zur offiziellen Pfändungstabelle: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html