In diesem Blogbeitrag erfahren Sie,

  • wie es zu Schulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung kommen kann
  • was Krankenversicherungen bei Beitragsrückständen unternehmen
  • welche Leistungen Sie bei Ihrem Arzt noch in Anspruch nehmen können
  • wie Sie das Ruhen der Krankenversicherungsleistungen bei Zahlungsrückständen beenden können und
  • wie Beitragsrückstände abgebaut oder durch ein Insolvenzverfahren entschuldet werden können.
  • drei Notfallregeln bei Krankenversicherungsschulden
  1. Wie kommt es zu Schulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

Rückständige Krankenversicherungsbeiträge entstehen in der Regel nur bei Selbstständigen,  die freiwillig gesetzlich versichert sind. Bei allen angestellten Arbeitnehmern, Arbeitslosen und Hartz IV Empfängern werden die Beiträge automatisch vom Arbeitgeber oder von der Agentur für Arbeit bzw. den örtlichen Leistungsträgern abgeführt.

Häufig sind Zahlungsrückstände darauf zurückzuführen, dass durch die selbstständige Tätigkeit keine ausreichenden Erträge erwirtschaftet werden. Wenn der Gewinn kaum reicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken oder sogar Verluste erwirtschaftet werden, stellen viele Selbstständigen als erstes die Zahlungen der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge ein.

  1. Wie reagieren die Krankenversicherungen auf Beitragsrückstände?

In der Regel erhalten Sie zunächst mehrere Mahnungen. Die Krankenversicherungen haben zudem das Recht, ab einem Beitragsrückstand von zwei Monaten und Mahnung das Ruhen der Leistungen auszusprechen. Nachdem das Ruhen der Krankenversicherung angeordnet worden ist, besteht ein  Anspruch auf ärztliche Behandlung nur in absoluten Notfällen.

  1. Welche Leistungen können Sie bei Ihrem Arzt noch in Anspruch nehmen?

Nach Anordnung des Ruhens der Krankenversicherung haben Sie nur noch einen Anspruch auf Behandlung, wenn es sich um eine ernste Notlage oder eine akute Erkrankung handelt, die zur Abwendung weiterer Gefahren notwendig ist. Gleiches gilt für die Behandlungen, die wegen akuter Schmerzzustände oder bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich

sind.

Gut zu wissen:  

Bei einer Familienversicherung im Rahmen der freiwilligen Versicherung betrifft das Ruhen nur den Hauptversicherten. Die familienversicherten Angehörigen (Ehegatten und Kinder) sind von dem Ruhen des Leistungsanspruchs nicht betroffen.

  1. Wie kann das Ruhen der Krankenversicherungsleistungen bei Zahlungsrückständen beenden werden?

 Das Ruhen endet,

  • wenn alle Rückstände inklusive Säumniszuschlägen und Mahngebühren bezahlt sind oder
  • wenn mit der Krankenversicherung eine Ratenzahlungsvereinbarung vereinbart wurde und die Raten vereinbarungsgemäß gezahlt werden.
  • wenn Sie Grundsicherung oder Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.
  • Sie ein Insolvenzverfahren mit einem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung einleiten. Das Ruhen endet jedoch erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens!
  1. Wie können Beitragsrückstände abgebaut oder durch ein Insolvenzverfahren entschuldet werden?

Sofern Sie die Verbindlichkeiten nicht in einer Summe ausgleichen können, müssen Sie prüfen, ob Sie regelmäßig Raten zur Rückführung der Verbindlichkeiten zahlen können, ohne Ihren Lebensunterhalt zu gefährden. Gegebenenfalls hilft Ihnen Ihr Steuerberater bei Erstellung eines Zahlungsplanes unter Berücksichtigung der Einnahmen und Ausgaben.

Sollte der Ausgleich nur durch eine langjährige Ratenzahlung möglich sein oder wegen weiterer Verbindlichkeiten kaum eingehalten werden können, ist zu überlegen, ob die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu Ihrer vollständigen Entschuldung sinnvoll ist.

Bei fachkundiger Beratung können Sie sich innerhalb von 3 Jahren vollständig entschulden. Zudem können Sie als Selbstständiger Ihre selbstständige Tätigkeit unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen auch im Insolvenzverfahren fortzusetzen (Link: https://gruenertonline.de/blog/2018/02/).

In einem Insolvenzverfahren werden sodann alle Verbindlichkeiten von der Restschuldbefreiung erfasst und vollständig entschuldet. Dieses gilt nicht für Verbindlichkeiten, die nach Insolvenzeröffnung entstehen oder auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen (Link: https://gruenertonline.de/blog/2019/02/).

  1. Notfallregeln bei Krankenversicherungsschulden

  • Bezahlen Sie ab sofort alle fällig werdenden Krankenversicherungsbeiträge
  • Vereinbaren Sie mit der Krankenversicherung eine Ratenzahlung zur Rückzahlung der aufgelaufenen Verbindlichkeiten.
  • Prüfen Sie, ob die Erträge aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit ausreichen, die Verbindlichkeiten in absehbarer Zeit vollständig abzubauen.

Falls nein: Lassen Sie sich beraten, ob ein Insolvenzverfahren zur Entschuldung bei Fortführung Ihrer selbstständigen Tätigkeit sinnvoll ist.

In unserem nächsten Blogbeitrag erfahren Sie alles Wissenswerte über Schulden bei der privaten Krankenversicherung.